Fernstudium Ernährungsberater – Ernährungswissenschaften

BAföG während des Fernstudiums

BAföG ist die gängige Abkürzung für „Bundesausbildungsrderungsgesetz“. In der Praxis ist jedoch meist nicht das dem zugrunde liegende Gesetz, sondern der Anspruch auf den Bezug der Gelder gemeint. Ob und unter welchem Umständen Fernstudierende diese finanzielle Unterstützung erhalten, erfahren Sie hier.

Wem steht BAföG zu?

Grundsätzlich können Auszubildende und Studenten BAföG beziehen. Je nach Ausbildungsweg gelten für den Bezug jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Ein weiterer Unterschied ist, dass das sogenannte Schüler-BAföG als Vollzuschuss gezahlt wird. Das reguläre BAföG für Studenten hingegen wird später anteilig zurückgezahlt. Das wird allerdings erst dann relevant, wenn Ihr Studium abgeschlossen ist und Sie genügend verdienen. Zudem gilt auch für den BAföG-Bezug die magische Altersgrenze von 30 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auch danach noch ein Bezug möglich ist. Vor allem, wer ein Kind bekommen und großgezogen hat, hat einen guten Grund, erst später zu studieren und somit Chancen auf einen BAföG-Bezug über das 30. Lebensjahr hinaus.

BAföG für Fernstudierende

Hierfür lohnt sich ein genauerer Blick in § 3 des BAföG-Gesetzes, denn dieser bezieht sich explizit auf den Fernunterricht. Demnach erhalten Fernstudenten, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, zwar genau genommen Fernunterricht, sind aber formal gesehen den Studenten an einer Präsenzuni gleichgestellt. Dementsprechend ist der Bezug von BAföG auch für Fernstudierende möglich. Darüber hinaus gelten jedoch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen bzw. existieren auch Ausschlussgründe für den Bezug von BAföG.

Höhe des BAföG-Satzes für Fernstudenten

Wie bei regulär an einer Präsenzuni Studierenden auch, spielt hier das Einkommen der Eltern eine große Rolle. Verdienen sie zu viel, erhalten Fernstudenten entsprechend weniger, als der Höchstsatz beträgt. Dementsprechend kann es auch passieren, dass gar kein BAföG gezahlt wird. In einigen Fällen ist jedoch der Bezug des elternunabhängigen BAföGs möglich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie bereits 5 Jahre erwerbstätig waren oder nach einer 3-jährigen Berufsausbildung weitere 3 Jahre erwerbstätig waren. Das Einkommen der Eltern spielt dann keine Rolle mehr.

In beiden Fällen wird auch eigenes Einkommen und Vermögen über 5.200 Euro (Freibetragsgrenze für kinderlose Ledige, Stand: 10/2013) mit in die Berechnung Ihres monatlichen Bedarfs einbezogen. All das muss bei der Beantragung von BAföG bedacht und angegeben werden. Auch ein Bausparvertrag mit fest angelegten Ersparnissen oder auch ein eigener PKW zählen zum Vermögen. Verschwiegene oder schlicht vergessene Posten können später noch auf Sie zurückfallen. Dasselbe gilt für unter Umständen auch für Geldanlagen, von denen Sie gar nichts wissen. Spätestens zur Antragstellung sollten daher Eltern und Großeltern gefragt werden, ob sie womöglich ein Sparbuch oder Ähnliches auf Ihren Namen besparen.

Tipp: Einen guten, wenn auch unverbindlichen Anhaltspunkt bietet der BAföG-Rechner (https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/).

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